Der Unterschied zum Fassadengerüst: Ein Dachgerüst reicht bis knapp unter die Traufe und endet mit dem Spenglerlauf. Ab 30° Dachneigung kommt eine Schutzwand aus Gitter oder Netz dazu, mindestens 80 cm über den Dachrand. Sie fängt Personen und herabfallendes Material auf. Vorgeschrieben ist die Sicherung ab 2 m Absturzhöhe – Masse und Regeln im Ratgeber Spenglerlauf und Dachfanggerüst.
Die Montage erfolgt nach SN EN 12810/12811. Jedes Gerüst wird nach dem Aufbau geprüft. Sie erhalten das SUVA-Freigabedokument – griffbereit für jede Kontrolle auf Ihrer Baustelle in Bern, Belp oder Köniz.
Standardausrüstung: dreiseitiger Seitenschutz, Verankerungen alle 4 m vertikal, Dachfanglagen bis 60° Dachneigung, Aufstiegsleitern im Gerüst. Bei Bedarf kommen Konsolverbreiterungen und zusätzliche Schutznetze dazu.