Auf Schweizer Baustellen ist die Gerüsttreppe der Standardzugang zum Gerüst. Tragbare Leitern sind als Zugang zu den Gerüstgängen grundsätzlich verboten. So steht es im SUVA-Factsheet «Gerüstzugänge mit Treppen».
Grundlage sind die Bauarbeitenverordnung (BauAV) und die Norm SN EN 12811-1. Die Regeln gelten für jedes Fassadengerüst – beim Einfamilienhaus in Köniz genauso wie beim Mehrfamilienhaus in Bümpliz.
Leitern bleiben nur in drei Fällen erlaubt, als Durchstiegsbelag mit Leiter: für den obersten Gerüstgang im Giebel, bei Rollgerüsten und wenn für eine Treppe der Platz fehlt. Was das für Ihre Baustelle heisst, zeigt der Ratgeber Gerüstzugang: Leiter oder Treppe?
Die wichtigsten Gerüstregeln fasst der Ratgeber zu den SUVA-Vorschriften im Gerüstbau zusammen. Das Original-Factsheet stellt die SUVA zum Download bereit.