Gerüsttreppen & Treppentürme

Gerüsttreppe & Treppenturm in Bern – sicher auf jede Gerüstebene

Zu jedem Gerüst gehört ein sicherer Aufstieg. In der Schweiz ist das die Gerüsttreppe: Tragbare Leitern sind laut SUVA als Zugang grundsätzlich verboten. Für Grossbaustellen, Rohbauten und als Fluchtweg kommt ein separater Treppenturm dazu, auch Bautreppe genannt.

Gerüstbau Bern liefert Treppentürme, Fluchttreppentürme und Materialaufzüge ab Lager Flamatt. Offerte innert 48 Stunden. Montage nach SN EN 12811 mit SUVA-Freigabedokument.

Einsatzbereiche

Wann brauchen Sie einen Treppenturm?

Die Gerüsttreppe im Fassadengerüst reicht für die meisten Sanierungen. Ein eigener Treppenturm lohnt sich, wenn viele Personen oder viel Material nach oben müssen. Oder wenn es kein Fassadengerüst gibt, etwa im Rohbau.

Grossbaustellen mit viel Personal

Auf Baustellen mit 20 oder mehr Handwerkern wird die Gerüsttreppe im Fassadengerüst schnell zum Engpass. Ein Treppenturm mit breiten Podesten bewältigt den Personenverkehr. Podeste alle 2.50 m Höhe bieten Platz zum Ausweichen. In Bern-Bümpliz und Ostermundigen arbeiten an grossen Mehrfamilienhäusern oft Dutzende Handwerker gleichzeitig.

Materialtransport auf Arbeitshöhe

Schwere Werkzeuge, Farbeimer, Verputzsäcke – alles muss nach oben. Die Gerüsttreppe im Fassadengerüst ist dafür oft knapp: Die Norm verlangt nur 50 cm lichte Breite. Treppentürme mit Podestbreite ab 1.30 m erlauben den Transport mit Sackkarre. Nutzlast bis 300 kg/m².

Lange Fassaden über mehrere Etagen

Zu jedem Arbeitsplatz auf dem Gerüst muss in höchstens 25 m eine Treppe führen. Lange Fassaden brauchen deshalb mehrere Aufgänge. Ein Treppenturm neben dem Gerüst erschliesst alle Ebenen über Podeste. Das hilft etwa bei Altbauten in der Berner Innenstadt, wo das Gerüst schmal bleiben muss.

Fluchttreppentürme für Notfälle

Bei Neubauten und Umbauten fehlt oft ein zweiter Fluchtweg. Ein Fluchttreppenturm schliesst diese Lücke temporär – für die gesamte Bauphase. Die Konstruktion erfüllt die Brandschutzanforderungen und bleibt stehen, bis das Gebäude bezugsbereit ist.

Kombination mit Materialaufzug

Treppenturm und Materialaufzug nebeneinander – die effizienteste Lösung für Grossbaustellen. Personen steigen über den Turm auf, Material fährt per Aufzug nach oben. Tragkraft der Aufzüge: bis 300 kg pro Fahrt. Für Neubauten in Münsingen und Köniz eine bewährte Kombination.

Mehr zur Sicherheit auf Baustellen: Schweizerischer Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV)

SUVA-Vorgaben

Gerüsttreppe: Das schreibt die SUVA vor

Auf Schweizer Baustellen ist die Gerüsttreppe der Standardzugang zum Gerüst. Tragbare Leitern sind als Zugang zu den Gerüstgängen grundsätzlich verboten. So steht es im SUVA-Factsheet «Gerüstzugänge mit Treppen».

Grundlage sind die Bauarbeitenverordnung (BauAV) und die Norm SN EN 12811-1. Die Regeln gelten für jedes Fassadengerüst – beim Einfamilienhaus in Köniz genauso wie beim Mehrfamilienhaus in Bümpliz.

Leitern bleiben nur in drei Fällen erlaubt, als Durchstiegsbelag mit Leiter: für den obersten Gerüstgang im Giebel, bei Rollgerüsten und wenn für eine Treppe der Platz fehlt. Was das für Ihre Baustelle heisst, zeigt der Ratgeber Gerüstzugang: Leiter oder Treppe?

Die wichtigsten Gerüstregeln fasst der Ratgeber zu den SUVA-Vorschriften im Gerüstbau zusammen. Das Original-Factsheet stellt die SUVA zum Download bereit.

Prüfpunkte für die Gerüsttreppe

  • Max. 25 m vom Arbeitsplatz bis zur nächsten Gerüsttreppe
  • Mind. 1 regelkonformer Treppenaufgang pro Gebäude
  • Mind. 50 cm lichte Breite der Treppe, Tritttiefe mind. 12.5 cm
  • Max. 2 Gerüstgänge pro durchgehendem Treppenlauf
  • Seitenschutz mit zwei Holmen, höchstens 47 cm Abstand, und Bordbrett unten am Lauf
  • Rutschhemmend Trittflächen und ein sicherer Zugang auf jede Belagsebene

Quelle: SUVA-Factsheet 33025.d «Gerüstzugänge mit Treppen», Stand Januar 2022. Beide Treppenklassen der Norm (A und B) sind in der Schweiz zulässig.

Fassadengerüst mit Bauaufzug an einem Mehrfamilienhaus – Foto: KUGE Bau AG
Sicherheit & Technik

Treppentürme nach SN EN 12811 – sicher für Personal und Material

Ein Treppenturm ist kein gewöhnliches Treppenhaus. Die Konstruktion besteht aus vorgefertigten Gerüstelementen mit genormten Treppenstufen, Podesten und beidseitigen Handläufen. Jedes Podest bietet mindestens 1.30 m Breite – genug für zwei Personen nebeneinander oder den Transport mit Sackkarre.

Die Montage erfolgt nach SN EN 12811. Verankerung am Gebäude alle 4 m vertikal oder freistehend mit Ballastierung am Fuss. Das Team berechnet die Windlasten und dokumentiert die Verankerung. Sie erhalten das SUVA-Freigabedokument nach der Montage.

Fluchttreppentürme erfüllen zusätzliche Anforderungen: geschlossene Seitenwände, rutschfeste Stufen und beleuchtungsfähige Podeste. Die Konstruktion bleibt für die gesamte Bauphase stehen – bei Grossbaustellen in Bern oft 6–12 Monate.

300 kg/m²
Nutzlast Podeste
Ab 1.30 m
Podestbreite
SN EN 12811
Schweizer Norm
SUVA
Freigabedokument
Ablauf

So läuft die Treppenturm-Montage ab

Vom Anruf bis zum fertigen Treppenturm vergehen selten mehr als 10 Tage. Die Montage dauert 1–3 Tage je nach Turmhöhe. Bei Fluchttreppentürmen plant das Team die Brandschutzanforderungen von Anfang an mit ein.

01

Bedarf klären

Gebäudehöhe, Anzahl Nutzer pro Tag und geplante Standzeit per Telefon, E-Mail oder Formular melden. Bei Fluchttreppentürmen: Brandschutzanforderungen angeben.

02

Offerte innert 48h

Detaillierte Offerte mit Turmhöhe, Podestanzahl, Verankerung und Fundamentierung. Bei Kombination mit Materialaufzug: beide Positionen separat ausgewiesen.

03

Montage in 1–3 Tagen

Das Team stellt den Treppenturm nach SN EN 12811 auf. Verankerung am Gebäude oder freistehend mit Ballastierung. Nach der Montage erhalten Sie das SUVA-Freigabedokument.

04

Abbau nach Bauende

Bauphase abgeschlossen? Anruf genügt. Abbau innert 2–3 Arbeitstagen. Bei Langzeitprojekten bleibt der Turm stehen – Mietdauer flexibel verlängerbar.

Für Bauleiter: Treppentürme lassen sich mit dem bestehenden Fassadengerüst verbinden. So entsteht ein durchgängiges System aus Arbeitsgerüst und Aufstieg – ohne separate Verankerung.

Kosten

Was kostet ein Treppenturm in Bern?

Ein Treppenturm bis 10 m Höhe kostet zwischen CHF 2'500 und CHF 4'000 – inklusive Montage, 4 Wochen Miete und Abbau. Höhere Türme und Kombipakete mit Materialaufzug liegen bei CHF 6'000–12'000. Jede weitere Mietwoche wird separat berechnet.

Den Preis bestimmen drei Faktoren: Turmhöhe, Standzeit und Zusatzausstattung. Fluchttreppentürme mit geschlossenen Seitenwänden kosten mehr als Standard-Treppentürme. Für eine genaue Kalkulation Ihres Projekts in Bern, Belp oder Köniz: kostenlose Offerte anfordern.

Preisbeispiele Treppentürme (Richtwerte)

Treppenturm bis 10 m 4 Podeste CHF 2'500–4'000 · Montage 1 Tag
Treppenturm bis 20 m 8 Podeste CHF 4'500–7'500 · Montage 1–2 Tage
Fluchttreppenturm (Neubau) Inkl. Brandschutz CHF 5'000–9'000 · Montage 2–3 Tage
Turm + Materialaufzug (300 kg) Kombi-Paket CHF 6'000–12'000 · Montage 2–3 Tage
Alle Preise inkl. Montage, 4 Wochen Standardmiete und Demontage. Exkl. MwSt. Zusatzmiete und Sonderausstattung werden in der Offerte separat ausgewiesen. Stand: 2026.
Ab CHF 2'500
bis 10 m Höhe
48h
Offerte-Garantie
4 Wo.
Miete inkl.
Aufzug
kombinierbar

Treppentürme in Bern und Umgebung

Ab Lager Flamatt erreicht das Team die Berner Innenstadt in 20 Minuten, Burgdorf in 40. Eigene LKW mit Ladekran transportieren die vorgefertigten Treppenturm-Elemente direkt auf die Baustelle. Kein Drittanbieter nötig.

In der Berner Altstadt sind Zufahrten oft eingeschränkt. Das Team koordiniert Anlieferung und Montage mit Behörden und benachbarten Gewerken. Für Baustellen in Belp, Worb, Muri bei Bern oder Münsingen entfällt der Zufahrtszuschlag in der Regel. Alle Gerüstbau-Leistungen sind im gesamten Servicegebiet verfügbar.

Häufige Fragen

Fragen zu Treppentürmen und Personenaufstiegen

Die wichtigsten Fragen rund um Treppentürme, Fluchttreppentürme und Materialaufzüge. Weitere Antworten finden Sie in der vollständigen FAQ-Übersicht.

Wann ist eine Gerüsttreppe Pflicht?

Laut SUVA sind Gerüsttreppen der Standardzugang zu jedem Fassadengerüst. Zu jedem Arbeitsplatz muss in höchstens 25 m eine Treppe führen, mindestens eine pro Gebäude. Tragbare Leitern sind als Zugang grundsätzlich verboten.

Wann ist statt einer Gerüsttreppe eine Leiter erlaubt?

Nur in drei Ausnahmefällen: für den obersten Gerüstgang im Giebel, bei Rollgerüsten und wenn eine Gerüsttreppe aus Platzgründen nicht montiert werden kann. Dann sind Durchstiegsbeläge mit Leitern zulässig.

Was ist der Unterschied zwischen Gerüsttreppe und Treppenturm?

Die Gerüsttreppe ist im Fassadengerüst eingebaut und führt von Gerüstgang zu Gerüstgang. Ein Treppenturm steht als eigene Konstruktion neben dem Gebäude und hat breitere Podeste. Er dient als Aufstieg für viele Personen, für Material oder als Fluchtweg.

Kann ein Treppenturm auch als Fluchtweg dienen?

Ja. Fluchttreppentürme erfüllen die Brandschutzanforderungen für temporäre Baustellen. Die Konstruktion hat breitere Podeste (ab 1.30 m), geschlossene Seitenwände und Handläufe auf beiden Seiten. Der Turm bleibt für die gesamte Bauphase stehen, bis das Gebäude einen permanenten Fluchtweg hat.

Wie wird ein Treppenturm verankert?

Zwei Varianten: Am Gebäude verankert (Standard bei Fassadengerüsten) oder freistehend mit Ballastierung am Fuss. Die Variante hängt von der Turmhöhe und den Windlasten ab. Das Team berechnet die nötige Verankerung und dokumentiert sie im Freigabedokument.

Was kostet ein Treppenturm pro Monat?

Die Montage eines Treppenturms bis 10 m kostet zwischen CHF 2'500 und CHF 4'000. Im Preis enthalten: Aufbau, die ersten 4 Wochen Miete und Abbau. Jede weitere Woche kostet je nach Turmhöhe zwischen CHF 150 und CHF 400. Längere Standzeiten ab 3 Monaten gibt es zu reduzierten Mietkonditionen.

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