Rollgerüste sind fahrbar, aber nicht weniger sicher als feste Gerüste. Voraussetzung: korrekte Aufstellung. Jedes Rollgerüst hat vier lenkbare Räder mit Feststellbremsen. Vor dem Betreten der Plattform müssen alle vier Bremsen arretiert sein.
Die maximale Standhöhe hängt von der Basisbreite ab. Faustregel: Die Arbeitshöhe darf maximal das Dreifache der kürzesten Basisseite betragen. Ein Gerüst mit 1.35 m Basis erreicht so bis zu 4 m Standhöhe frei stehend – mit Stabilisatoren bis 8 m.
Alle Rollgerüste entsprechen der SN EN 1004. Das Team baut das Gerüst auf, prüft die Standsicherheit und weist Sie in die Handhabung ein. Bei Arbeitshöhen über 5 m erhalten Sie zusätzlich das SUVA-Freigabedokument.