Gerüst-Bewilligung

Gerüst-Bewilligung in Bern – wir reichen das Gesuch ein

Steht Ihr Gerüst auf dem Trottoir oder der Strasse, brauchen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. In der Stadt Bern erteilt sie das Tiefbauamt. Ohne Bewilligung drohen Baustopp und Busse. Gerüstbau Bern klärt Ihren Fall und reicht das Gesuch für Sie ein.

Auf Privatgrund brauchen Sie keine Bewilligung. Sobald das Gerüst öffentlichen Grund beansprucht, wird sie Pflicht. Wir organisieren Gesuch, Signalisation und Fristen. Die Offerte liegt innert 48 Stunden vor.

Bewilligungspflicht

Wann brauchen Sie eine Bewilligung?

Entscheidend ist, ob das Gerüst öffentlichen Grund beansprucht. Diese Fälle kommen in Bern am häufigsten vor – bei allen prüfen und erledigen wir die Bewilligung für Sie.

Gerüst auf dem Trottoir

Steht das Gerüst auf dem Trottoir, beansprucht es öffentlichen Grund. Dafür braucht es eine Bewilligung der Gemeinde. Dazu kommt eine Schutzpassage, damit Fussgänger sicher vorbeikommen.

Teilsperrung von Strasse oder Parkfeld

Blockiert das Gerüst oder die Anlieferung ein Parkfeld oder eine Fahrspur, kommt ein Signalisationsgesuch dazu. Die Gemeinde bewilligt Sperrung und Umleitung.

Auf Privatgrund – keine Bewilligung

Steht das Gerüst vollständig auf Ihrem Grundstück, brauchen Sie keine Bewilligung. Sobald es über die Grenze auf öffentlichen Grund ragt, wird sie Pflicht.

Lange Standzeit

Bewilligungen sind befristet. Zieht sich Ihr Projekt länger hin als geplant, verlängern wir die Bewilligung rechtzeitig. So bleibt das Gerüst legal stehen.

Baustelle in der Berner Altstadt

Im UNESCO-Welterbe und in Denkmalzonen gelten strengere Auflagen. Enge Gassen, Sichtschutz und Fristen verlangen mehr Vorlauf. Das Team plant das früh ein.

Kran, Hebebühne oder Mulde

Nicht nur das Gerüst: Auch Kran, Hebebühne oder eine Mulde auf öffentlichem Grund brauchen eine Bewilligung. Wir klären den ganzen Baustellen-Perimeter.

Gerüst auf öffentlichem Grund in der Stadt Bern – Foto: KUGE Bau AG
Ablauf bei der Gemeinde

So läuft die Bewilligung in der Stadt Bern

Für Gerüste auf öffentlichem Grund stellen Sie – oder wir – ein Gesuch bei der Gemeinde. In der Stadt Bern ist das Tiefbauamt zuständig. Das Gesuch braucht Standort, Fläche und Standdauer.

Rechnen Sie mit einigen Arbeitstagen Bearbeitungszeit. Einfache Trottoir-Gesuche gehen schneller, Strassensperrungen und Gesuche in der Altstadt dauern länger.

Für die Nutzung wird eine Gebühr fällig – meist pro Quadratmeter und Tag. Details zu Gesuch und Gebühren regelt die Stadtverwaltung Bern.

Tiefbauamt
Stadt Bern
vor Baubeginn
Gesuch stellen
pro m²/Tag
Nutzungsgebühr
wir
reichen ein
Ablauf

So übernehmen wir die Bewilligung für Sie

Von der Standort-Prüfung bis zur Montage aus einer Anfrage. Sie müssen sich nicht mit der Gemeinde herumschlagen – wir reichen das Gesuch ein und halten die Fristen.

01

Standort prüfen

Wir klären, ob Ihr Gerüst öffentlichen Grund beansprucht. Trottoir, Strasse oder Privatgrund entscheidet, ob eine Bewilligung nötig ist.

02

Gesuch vorbereiten

Wir stellen das Gesuch mit Plan, Fläche und Standdauer zusammen und reichen es bei der Gemeinde ein – in Bern beim Tiefbauamt.

03

Freigabe & Signalisation

Nach der Freigabe organisieren wir bei Bedarf Signalisation und die Schutzpassage fürs Trottoir. Alles steht vor der Montage bereit.

04

Montage nach Plan

Sobald die Bewilligung vorliegt, montiert das Team das Gerüst nach SN EN 12810. Sie starten pünktlich, ohne Behörden-Umweg.

Gut zu wissen: Planen Sie die Bewilligung früh ein. Zwischen Gesuch und Freigabe liegen oft mehrere Arbeitstage. Melden Sie Ihr Projekt rechtzeitig – dann steht das Gerüst am gewünschten Termin.

Kosten

Was kostet eine Gerüst-Bewilligung?

Auf Privatgrund entstehen keine Bewilligungskosten. Für öffentlichen Grund verlangen Gemeinden meist eine Gebühr pro Quadratmeter und Tag. Dazu kommen bei Strassensperrungen Signalisation und Umleitung.

Die genaue Höhe hängt von der Gemeinde, der Fläche und der Standdauer ab. Wir klären die Gebühren vorab mit Ihrer Gemeinde und weisen sie in der Offerte separat aus.

Bewilligung & Gebühren nach Fall (Richtwerte)

Fall Beansprucht Gebühr Bewilligung
Gerüst ganz auf Privatgrund nur Privatgrund CHF 0 nicht nötig
Trottoir Einfamilienhaus öffentlicher Grund pro m²/Tag Gemeinde
MFH an Strasse mit Parkfeld Trottoir + Parkfeld m²/Tag + Signalisation Gemeinde
Baustelle Berner Altstadt öffentl. Grund + Denkmalzone erhöht, längere Frist Tiefbauamt
Bewilligung und Gebühren richten sich nach der Gemeinde – dies ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft. Die genauen Kosten klären wir vorab mit Ihrer Gemeinde und weisen sie in der Offerte aus. Stand: 2026.
CHF 0
auf Privatgrund
pro m²/Tag
öffentlicher Grund
48h
Offerte-Garantie
wir
reichen das Gesuch ein

In der Offerte weisen wir Bewilligung, Gebühren und Signalisation separat aus – Sie sehen jede Position einzeln. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Standort: kostenlose Offerte anfordern.

Gerüst-Bewilligung in Bern und Umgebung

Jede Gemeinde regelt die Bewilligung für öffentlichen Grund selbst. Das Team kennt die Abläufe in Bern, Köniz, Ostermundigen und im weiteren Einzugsgebiet. Ab Lager Flamatt erreichen wir Ihre Baustelle in 15–45 Minuten – und reichen das Gesuch bei der zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde ein.

Häufige Fragen

Fragen zur Gerüst-Bewilligung

Die wichtigsten Fragen, die Bauherren vor der Montage klären. Weitere Antworten finden Sie in der vollständigen FAQ-Übersicht.

Wer holt die Gerüst-Bewilligung ein?

Das kann der Bauherr, der Gerüstbauer oder das ausführende Unternehmen sein. Gerüstbau Bern übernimmt das gerne: Wir bereiten das Gesuch vor und reichen es bei der Gemeinde ein. So verlieren Sie keine Zeit mit Behörden.

Was kostet eine Bewilligung fürs Gerüst?

Auf Privatgrund entstehen keine Gebühren. Für öffentlichen Grund verlangen Gemeinden meist eine Gebühr pro Quadratmeter und Tag, dazu bei Sperrungen die Signalisation. Die genaue Höhe hängt von der Gemeinde ab – wir klären sie vorab.

Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?

Einfache Trottoir-Gesuche sind oft in wenigen Arbeitstagen bewilligt. Strassensperrungen und Gesuche in der Berner Altstadt dauern länger. Planen Sie die Bewilligung früh ein – wir reichen das Gesuch rechtzeitig vor der Montage ein.

Was passiert ohne Bewilligung?

Ein Gerüst ohne Bewilligung auf öffentlichem Grund riskiert einen Baustopp und eine Busse. Die Verantwortung liegt beim Bauherrn. Deshalb klären wir vor der Montage, ob eine Bewilligung nötig ist – und holen sie ein.

Jetzt starten

Gerüst auf öffentlichem Grund?
Wir holen die Bewilligung.

Nennen Sie Standort, Gebäude und geplanten Zeitraum – per Telefon, E-Mail oder Formular. Wir klären die Bewilligungspflicht und reichen das Gesuch ein. Die Offerte ist kostenlos. Telefon: +41 79 193 11 03.